Manche rufen beim Gedanken an ein umfassendes Vetorecht für Einzelpersonen gleich: „Sowas darf es ja auch gar nicht geben, denn das würde Tür und Tor für Machtmissbrauch öffnen.“ Darauf möchte ich kurz antworten: Das ist im vorliegenden Fall komplett irrelevant; dies in den Mittelpunkt zu stellen zeigt eher eine besorgniserregende Schieflage in Sachen Vertrauen und Prioritäten. Warum?
Ginge es um einen großen Verein mit vielen Mitgliedern und einen großen Vorstand von 10 oder mehr Personen, würde ich zustimmen. Da muss man mit Machtmissbrauch und anderen Formen von Korruption rechnen. Bei SuH aber handelt es sich um ein sehr kleines Gremium von nur 3 bis 6 Leuten – sehr engagierten, eng zusammenarbeitenden und teils befreundeten Kollegen. Da stellt sich für mich die Gegenfrage: Wenn es nicht einmal dieses Grundvertrauen unter den Kollegen gibt, dass keiner diese Regel absichtlich missbrauchen würde – meinst du nicht, dass ein Verein dann ein viel grundlegenderes Problem hätte als die Veto-Regel? Selbst wenn es zu einem solchen Machtmissbrauch käme, würde dafür in der Regel in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung rasch Rechenschaft gefordert werden. Dafür sind diese Vereinsstrukturen da.
In einem ehrenamtlichen sozialen Projekt finde ich, muss man seinen Kolleg*innen schon so sehr vertrauen können, dass weder Herbert noch Susanne so ein mächtiges Vetorecht je ohne guten Grund einsetzen würden. Wenn man einander nicht einmal so weit über den Weg traut, was macht man dann noch zusammen? Hält man die anderen für zu unzuverlässig, so eine Notfallregel nur gewissenhaft einzusetzen? Hält man den ganzen Verein für zu unorganisiert oder träge, so etwas nicht auch angemessen abzustrafen? Wenn das so ist, was macht man dann noch in diesem Verein? Ohne dieses Vertrauen macht ja die ganze Zusammenarbeit keinen Sinn mehr.
Deshalb ist die Sorge um diese Art des Machtmissbrauchs hier unerheblich.